Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über Leistungen von KF-Lüftungstechnik, Inhaber Kai Fatschild, Im Kaiserwerk 2, 79341 Kenzingen (nachfolgend „Auftragnehmer“), insbesondere über Planung, Beratung, Montage, Inbetriebnahme, Einregulierung und Messung, Wartung, Reinigung, Reparatur und Demontage von Lüftungsanlagen sowie über die Lieferung zugehöriger Materialien und Geräte.
1.2 Auftraggeber können Verbraucher im Sinne des § 13 BGB oder Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sein. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
1.3 Die Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil B (VOB/B) gilt nur, wenn sie im Einzelfall ausdrücklich vereinbart und dem Auftraggeber vor Vertragsschluss vollständig zur Verfügung gestellt wurde. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere das Bürgerliche Gesetzbuch.
2. Angebote und Vertragsschluss
2.1 Anfragen über die Website, per E-Mail, telefonisch, über soziale Netzwerke oder im Rahmen einer Besichtigung sind unverbindlich und stellen noch keinen kostenpflichtigen Auftrag dar.
2.2 Soweit im Angebot nichts anderes angegeben ist, kann ein Angebot innerhalb von vier Wochen ab Zugang beim Auftraggeber angenommen werden. Ein Vertrag kommt durch Annahme des Angebots, Unterzeichnung, Auftragsbestätigung in Textform oder durch einvernehmlichen Beginn der Arbeiten zustande.
2.3 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich vorrangig aus dem Angebot und der Auftragsbestätigung. Pläne, technische Unterlagen und Leistungsbeschreibungen sind Bestandteil des Vertrags, soweit sie dort ausdrücklich einbezogen werden.
2.4 Kostenvoranschläge und Besichtigungen sind unentgeltlich, soweit vorab nichts anderes vereinbart wurde. Erkennbare Abweichungen oder eine voraussichtliche wesentliche Überschreitung eines Kostenansatzes teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich mit.
3. Leistungsumfang und technische Grenzen
3.1 Der Auftragnehmer erbringt nur die beauftragten Leistungen. Arbeiten an elektrischen Anlagen beschränken sich auf das Anschließen steckerfertiger Geräte, soweit im Angebot nichts anderes ausdrücklich und fachlich zulässig vereinbart ist. Festanschlüsse, neue Leitungen sowie Arbeiten am Sicherungskasten sind durch einen hierfür befugten Elektrofachbetrieb auszuführen.
3.2 Änderungen oder Erweiterungen des Leistungsumfangs bedürfen einer Vereinbarung. Gesetzlich erforderliche Prüfungen, Genehmigungen oder Leistungen anderer Gewerke gehören nur zum Auftrag, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist.
3.3 Der Auftragnehmer darf zur Vertragserfüllung fachkundige Nachunternehmer einsetzen. Vertragspartner des Auftraggebers bleibt in diesem Fall der Auftragnehmer, sofern nicht ausdrücklich eine Direktbeauftragung des Fremdgewerks durch den Auftraggeber vereinbart wird.
4. Mitwirkung des Auftraggebers und Baustellenvoraussetzungen
4.1 Der Auftraggeber stellt rechtzeitig und unentgeltlich die für die Ausführung erforderlichen Voraussetzungen bereit. Dazu gehören insbesondere Zugang zu Räumen und Anlagen, ein freigeräumter und sicher erreichbarer Arbeitsbereich, geeignete Stromversorgung, sichere Zugänge oder Gerüste sowie zutreffende Pläne und Angaben zu verdeckten Leitungen, soweit diese benötigt werden.
4.2 Der Auftraggeber informiert vor Arbeitsbeginn über bekannte Gefahren, Schadstoffe, brandschutzrechtliche Vorgaben, Betriebsbeschränkungen und sonstige besondere Umstände am Einsatzort.
4.3 Fehlen notwendige Voraussetzungen oder unterbleibt eine erforderliche Mitwirkung, kann der Auftragnehmer die hierdurch entstehenden, nachweisbaren Mehrkosten einschließlich einer vergeblichen Anfahrt und angemessener Ausfallzeit berechnen, soweit der Auftraggeber die Ursache zu vertreten hat. Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
5. Termine, Lieferverzögerungen und höhere Gewalt
5.1 Termine und Ausführungsfristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber über absehbare wesentliche Verzögerungen.
5.2 Nicht vom Auftragnehmer zu vertretende Ereignisse, insbesondere höhere Gewalt, nicht vorhersehbare Lieferengpässe, behördliche Maßnahmen, Streik, Krankheit oder Verzögerungen vorgelagerter Gewerke, verlängern vereinbarte Fristen angemessen. Dies gilt nicht, soweit der Auftragnehmer das Beschaffungsrisiko übernommen hat oder das Ereignis bei Vertragsschluss vorhersehbar und vermeidbar war.
5.3 Gesetzliche Rechte des Auftraggebers wegen Verzögerung bleiben unberührt. Rücktritt oder Schadensersatz setzen – soweit gesetzlich erforderlich – eine erfolglos gesetzte angemessene Nachfrist voraus.
6. Preise, Anfahrt und Zusatzleistungen
6.1 Maßgeblich sind die im Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Preise. Gegenüber Verbrauchern werden Endpreise einschließlich Umsatzsteuer angegeben; gegenüber Unternehmern können Nettopreise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer ausgewiesen werden.
6.2 Anfahrtskosten, Stundenverrechnungssätze, Zuschläge und Abrechnungstakte werden im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder vor Beauftragung mitgeteilt. Eine Kilometerpauschale wird nur berechnet, wenn sie vorab vereinbart wurde.
6.3 Nachträglich gewünschte Änderungen und zusätzliche Leistungen werden nach dem vereinbarten Preis, andernfalls nach dem erforderlichen Zeit- und Materialaufwand zu den vor Ausführung mitgeteilten Verrechnungssätzen berechnet.
6.4 Zusatzleistungen werden grundsätzlich vor ihrer Ausführung abgestimmt. Ist der Auftraggeber trotz angemessener Kontaktversuche nicht erreichbar, dürfen nur solche unaufschiebbaren, verhältnismäßigen Zusatzarbeiten ausgeführt werden, die zur Abwendung eines Schadens oder zur sicheren Fortführung der vereinbarten Leistung notwendig sind. Der Auftraggeber wird hierüber unverzüglich informiert. Eine pauschale Freigabe bis 500 Euro wird gegenüber Verbrauchern nicht allein durch diese AGB begründet.
7. Material, Sonderanfertigungen und Eigentumsvorbehalt
7.1 Speziell für den Auftrag bestellte Materialien, Geräte und individuell gefertigte Bauteile können nach Maßgabe des Angebots vor Bestellung ganz oder teilweise in Rechnung gestellt werden.
7.2 Bis zur vollständigen Zahlung bleiben gelieferte, noch nicht wesentliche Bestandteile eines Grundstücks oder Gebäudes gewordene Waren Eigentum des Auftragnehmers. Zwingende gesetzliche Vorschriften über wesentliche Bestandteile bleiben unberührt.
7.3 Herstellerangaben, technische Daten und produktbezogene Garantien gelten nach den Bedingungen des jeweiligen Herstellers. Eine Herstellergarantie tritt neben die gesetzlichen Mängelrechte und schränkt diese nicht ein.
8. Zahlung und Abschlagszahlungen
8.1 Der Auftragnehmer kann für vertragsgemäß erbrachte Leistungen und angelieferte oder eigens angefertigte Stoffe Abschlagszahlungen im gesetzlich zulässigen Umfang verlangen. Vereinbarte Materialvorkasse bleibt unberührt.
8.2 Schlussrechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Zugang ohne Abzug fällig, soweit im Angebot nichts anderes vereinbart ist. Der Auftraggeber kommt nach den gesetzlichen Vorschriften in Verzug.
8.3 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Gegenüber Unternehmern ist die Aufrechnung mit Gegenforderungen nur zulässig, wenn diese unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind; Ansprüche aus demselben Vertragsverhältnis bleiben unberührt.
9. Abnahme und Übergabe
9.1 Soweit die Leistung einer Abnahme zugänglich ist, erfolgt nach Fertigstellung eine Funktionsprüfung und Übergabe. Messwerte, Bedienungsunterlagen und eine Einweisung werden bereitgestellt, soweit dies für die beauftragte Leistung vorgesehen oder erforderlich ist.
9.2 Der Auftraggeber ist zur Abnahme eines vertragsgemäß hergestellten Werkes verpflichtet. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
9.3 Eine Abnahmefiktion tritt nur nach Maßgabe des § 640 Abs. 2 BGB ein. Verbraucher werden zusammen mit der Aufforderung zur Abnahme in Textform gesondert auf die gesetzlichen Folgen hingewiesen.
10. Mängelrechte
10.1 Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte und Verjährungsfristen. Der Auftraggeber soll erkennbare Mängel möglichst in Textform, beispielsweise per E-Mail, beschreiben und dem Auftragnehmer Gelegenheit zur Prüfung und Nacherfüllung geben. Gesetzliche Rechte werden durch diese Bitte nicht eingeschränkt.
10.2 Keine Verantwortlichkeit besteht, soweit ein Mangel nachweislich auf ungeeigneten Vorgaben oder Materialien des Auftraggebers, nicht freigegebenen Fremdeingriffen, unsachgemäßer Bedienung, unterlassener notwendiger Wartung oder gewöhnlichem Verschleiß beruht und der Auftragnehmer seine Prüf- und Hinweispflichten erfüllt hat.
10.3 Eigenmächtige Änderungen lassen Mängelrechte nicht pauschal entfallen. Sie können Ansprüche nur insoweit ausschließen oder mindern, als sie für den geltend gemachten Mangel oder dessen Beseitigung ursächlich sind.
11. Vom Auftraggeber bereitgestellte Gegenstände
11.1 Die Verwendung kundeneigener Materialien oder Geräte bedarf vorheriger Vereinbarung. Der Auftragnehmer darf offensichtlich ungeeignete, beschädigte oder nicht normgerechte Gegenstände zurückweisen.
11.2 Der Auftragnehmer haftet nicht für Mängel, die ausschließlich auf der Beschaffenheit kundenseitig bereitgestellter Gegenstände beruhen, sofern er seine Prüf- und Hinweispflichten erfüllt hat. Zusätzlicher Prüf-, Anpassungs- oder Ausbauaufwand kann nach vorheriger Abstimmung gesondert berechnet werden.
12. Kündigung, Absage und Widerruf
12.1 Gesetzliche Kündigungs- und Widerrufsrechte bleiben unberührt. Bei Werkverträgen kann der Auftraggeber den Vertrag bis zur Vollendung nach § 648 BGB kündigen. Der Vergütungsanspruch berechnet sich nach den gesetzlichen Vorgaben unter Anrechnung ersparter Aufwendungen und anderweitigen Erwerbs.
12.2 Bereits erbrachte Leistungen, nicht mehr stornierbare Sonderanfertigungen sowie nachweisbare Rückgabe-, Storno- oder Transportkosten werden nur im gesetzlich zulässigen Umfang berechnet. Eine starre Pauschale von 20 oder 25 Prozent des Materialwerts wird durch diese AGB nicht vereinbart.
12.3 Bei Verbraucherverträgen, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, erhält der Verbraucher eine gesonderte Widerrufsbelehrung und das gesetzliche Muster-Widerrufsformular. Soll vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen werden, ist eine gesonderte ausdrückliche Erklärung des Verbrauchers erforderlich.
13. Haftung
13.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz sowie im Umfang einer ausdrücklich übernommenen Garantie.
13.2 Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
13.3 Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die vorstehenden Beschränkungen gelten auch zugunsten der Beschäftigten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.
14. Verbraucherstreitbeilegung
Der Auftragnehmer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
15. Rechtswahl und Gerichtsstand
15.1 Es gilt deutsches Recht. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit ihnen dadurch nicht der Schutz zwingender Vorschriften des Staates ihres gewöhnlichen Aufenthalts entzogen wird.
15.2 Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – der Geschäftssitz des Auftragnehmers Gerichtsstand. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
